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Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherer sind auf den Anspruch auf Ersatz des Ausfalls der Haushaltsführung durch die getötete Ehefrau und Mutter anzurechnen. Aus dem Umstand, daß durch das HEZG v. 11.07.85 eine Kindererziehungszeit von 12 Monaten als Beitragszeit anerkannt wird, folgt nicht, daß Haushaltstätigkeit nicht vom Sozialversicherungsschutz gedeckt ist und deshalb deren Ausfall bei Tod nicht durch Sozialleistungen kompensiert wird.
Siehe hierzu auch OLG Frankfurt/M. r+s 1993, 420 m. Anm. r+s 1994, 420 [...]
1. Die Belehrung 'Der Erstbeitrag 148,80 DM; 109,80 DM, ... ist bis zum 25.02.92 zu entrichten. Wird die Zahlungsfrist schuldhaft nicht eingehalten, geht der Versicherungsschutz verloren' ist unzureichend. Durch die Wortwahl 'der Erstbeitrag' wird bei einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer der unzutreffende Eindruck erweckt, die Summe aus den beiden Beträgen sei 'der Erstbeitrag', der zur Erhaltung des Versicherungsschutzes gezahlt werden müsse. 2. Die Belehrung 'Der Erstbeitrag 148,80 DM; 109,80 DM; ... ist bis zum 25.02.92 zu entrichten. Wird die Zahlungsfrist schuldhaft nicht eingehalten, geht der Versicherungsschutz verloren' bleibt unzureichend, wenn aus den 'weiteren Hinweisen' nicht deutlich wird, daß für die Erhaltung des Versicherungsschutzes in der Kfz-Haftptlichtversicherung die Zahlung der für die Fahrzeugversicherung errechneten Prämie nicht erforderlich ist.
NJW-RR 1995, 1115 r+s 1994, 446 SP 1994, 420 SP 1995, 385 VersR 1995, 1085 [...]